Die japanische Föderation der Rechtsanwaltskammern (JFBA) hat am 25. Oktober angekündigt, dass sie sich dafür einsetzen will, dass die Todesstrafe in Japan abgeschafft wird.
Dafür wurde eine Richtlinie beschlossen, die lebenslange Haftstrafen ohne die Möglichkeit einer Bewährung vorsieht. Die Föderation will sich beim Landtag und der Regierung für eine Gesetzesänderung des Strafrechts einsetzen, damit die Todesstrafe abgeschafft wird.
Verband in Japan mächtig genug, um die Todesstrafe abzuschaffen
Die Gesetze in Japan sehen zurzeit vor, dass Straftäter, die zu einer Haftstrafe von unbestimmter Länge verurteilt wurden, nach 10 Jahren Bewährung bekommen können.
In einer Erklärung der JFBA aus dem Jahr 2016 wurde bereits die Abschaffung der Todesstrafe bis 2020 gefordert. Da der Verband sehr mächtig ist, besitzt er die Möglichkeit, seine Forderung auch durchzusetzen.
„Die grundlegende Politik zur Einführung einer lebenslangen Haftstrafe wird ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Abschaffung der Todesstrafe sein“, sagte Yuji Ogawara, ein Anwalt, der als Generalsekretär bei der JFBA tätig ist und sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzt.
Nicht alle JFBA-Mitglieder unterstützen die Abschaffung
Einige Mitglieder der JFBA widersprachen dem Vorschlag allerdings. Sie argumentierten, dass es ungewöhnlich ist, dass eine Organisation, deren Hauptzweck es ist, das Recht der Anklage zu schützen, schwere Haftstrafen zu erwirken, sich gegen die Todesstrafe ausspricht.
Um die Unterstützung innerhalb der JFBA für die Abschaffung des Todesurteils zu erhöhen, wurde erwogen, die derzeitige 10-Jahres-Frist zu verlängern, nach der ein zu einer unbestimmten Haftstrafe verurteilter Straftäter eine Bewährung beantragen kann.
Viele JFBA-Mitglieder waren jedoch der Meinung, dass die Öffentlichkeit eine einfache Verzögerung einer möglichen Haftentlassung nicht befürworten würde.
Am Ende beschloss die JFBA die neuen lebenslangen Haftstrafen ohne Bewährung zu fordern, um die Todesstrafen zu ersetzen.
Die japanische Regierung fragte bereits 2015 die Menschen, ob die Todesstrafe abgeschafft werden sollte. Unter der Voraussetzung, dass es die Möglichkeit der lebenslangen Haftstrafe gibt, befürworteten 38 Prozent der Befragten die Abschaffung.