In Japan zeigt man sich immer toleranter gegenüber sexuellen Minderheiten. Das scheint sich auf LGBT-Personen auszuwirken, die sich nicht mehr verstecken müssen. Eine Umfrage ergab nun, dass 2019 so viele Menschen ihr registriertes Geschlecht haben ändern lassen, wie noch nie.
Am Sonntag wurde das Ergebnis einer gerichtlichen Umfrage des Supreme Courts zu Geschlechtsänderungen für 2019 veröffentlicht. Laut ihr haben 948 Personen in Japan ihr registriertes Geschlecht ändern lassen. Im Vergleich dazu waren es 2018 nur 868 Personen.
Positive Entwicklung kann täuschen
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung 2004 ist es dazu ein neues Rekordhoch. Bisher haben insgesamt 9.625 Menschen offiziell ihr registriertes Geschlecht in den Unterlagen anpassen lassen und jährlich nimmt im Durchschnitt das Wachstum zu.
Die positive Entwicklung zeigt, dass es ein besseres öffentliches Bewusstsein für trans Menschen in Japan gibt. Allerdings warnen Experten auch vor zu viel Euphorie. An sich hat sich das allgemeine Umfeld für die Menschen nämlich kaum geändert. Nach wie vor gibt es für sie so gut wie keinen gesetzlichen Schutz. Die Gesetzeslage zur Änderung des Geschlechtseintrags ist dazu weiterhin unnötig streng und wird international stark kritisiert.
Die Zahlen für 2020 werden dazu vermutlich rückläufig sein, wie die Japan Alliance for LGBT Legislation angab. Laut der Unterstützungsgruppe liegt das an der derzeitigen Pandemie und den nach wie vor sehr strengen Regelungen für die Änderungen.
Änderung vom registrierten Geschlecht ist rechtlich immer noch schwierig
Eine Änderung darf nämlich nur vorgenommen werden, wenn die Person eine komplette körperliche Geschlechtsanpassung hatte und keine funktionierenden Fortpflanzungsorgane des ursprünglichen Geschlechts mehr hat. Einige Personen konnten jedoch aufgrund der Reisebeschränkungen ihre Operationen nicht durchführen lassen und die finanziellen Schwierigkeiten hatten Auswirkungen auf die Durchführung der Eingriffe.
Aber auch die anderen Anforderungen waren aufgrund der Pandemie schwieriger zu erfüllen. Laut dem Gesetz müssen die Personen mindestens von zwei Ärzten eine bestätigte Diagnose haben. Sowas war allerdings auch nur eingeschränkt möglich.
Ebenfalls müssen Antragsteller mindestens 20 Jahre alt sein, unverheiratet und dürfen keine minderjährigen Kinder haben. Zusätzlich benötigt es noch eine Genehmigung des Familiengerichts. Erst danach kann es zu einer neuen Registrierung des Geschlechts kommen.