Nach 146 Jahren ändert Japan das Alter, ab wann man die Volljährigkeit erreicht. Bisher war es 20 Jahre, ab 1. April ist es das 18. Lebensjahr, doch damit ändert sich auch einiges für junge Menschen.
Zum einen können sie früher an diversen sozialen Aktivitäten teilnehmen, zum anderen müssen sie sich aber auch für ihre Handlungen verantworten.
Alter der Volljährigkeit wurde 1876 in Japan festgelegt
Das Alter der Volljährigkeit wurde in Japan 1876 durch eine Proklamation des großen Staatsrats der Meiji-Zeit (1868-1912) auf 20 Jahre festgelegt und diente lange Zeit als Grundlage für die Volljährigkeit.
Heute gilt allerdings 18 Jahre weltweit als Standard, sodass das Land sich 146 Jahre später anpasst. Die Überarbeitung des mehr als ein Jahrhundert alten Zivilgesetzbuchs war das Ergebnis von Diskussionen über die für Verfassungsänderungen und die Herabsetzung des Wahlalters erforderlichen Verfahren.
Ausschlaggebend für die Änderung war die Verabschiedung des überarbeiteten nationalen Referendumsgesetzes für Verfassungsänderungen im Jahr 2014, das die Verfahren und Maßnahmen zur Änderung der japanischen Verfassung festlegt.
Für eine Verfassungsänderung ist eine Mehrheit von Ja-Stimmen in einem nationalen Referendum erforderlich. Im Rahmen des überarbeiteten Referendumsgesetzes wurde das Wahlalter auf 18 Jahre herabgesetzt, um das aktive gesellschaftliche Engagement junger Menschen zu fördern. Damit löste man allerdings auch eine Diskussion darüber aus, was mit dem Wahlalter und dem Alter der Volljährigkeit geschehen soll.
Japan war das einzige Land der G-7-Staaten mit höheren Volljährigkeitsalter
Laut des japanischen Justizministeriums haben von den 35 Mitgliedsländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, 32 das Alter der Volljährigkeit auf 18 Jahre festgesetzt. Japan war die einzige große Volkswirtschaft der G-7-Länder, in der das Alter auf 20 Jahre festgesetzt wurde.
Vor diesem Hintergrund wurde das Wahlalter mit dem überarbeiteten Gesetz über die Wahl öffentlicher Ämter, das 2015 verabschiedet wurde, von 20 auf 18 Jahre gesenkt. Zudem wurde beschlossen, dass das Zivilgesetzbuch, also das Gesetz, das die Grundregeln des gesellschaftlichen Lebens in Japan festlegt, mit dem Wahlgesetz zu ändern.
Heiratsalter von Frauen angehoben
Mit dem überarbeiteten Zivilgesetzbuch, das 2018 in Kraft trat, wurde das Alter der Volljährigkeit in Japan von 20 auf 18 Jahre gesenkt und das gesetzliche Heiratsalter für Frauen von 16 auf 18 Jahre angehoben, die gleiche Altersregelung wie für Männer.
Das überarbeitete Bürgerrecht wird im April in Kraft treten, ebenso wie das überarbeitete Jugendgesetz, nach dem 18- und 19-Jährige, die ein Verbrechen begehen, als „bestimmte Jugendliche“ härter bestraft werden. Hierzu gab es ebenfalls eine Diskussion darüber, ab wann die Namen dieser Straftäter veröffentlicht werden dürfen.
Das Mindestalter für Alkoholkonsum, Rauchen und öffentliches Glücksspiel bleibt dagegen bei 20 Jahren.