Am 1. November ist die überarbeitete Verordnung der Regierung von Tokyo zur Anerkennung von LGBTQ-Partnerschaften offiziell in Kraft getreten. Die Verordnung bezieht sich vor allem auf die Gleichbehandlung der Paare in der Verwaltung und anderen öffentlichen Diensten.
Zwar ist in Japan nach wie vor die gleichgeschlechtliche Ehe nicht gesetzlich anerkannt, aber es ist jetzt möglich, eine Bescheinigung nach dem sogenannten „Tokyo Partnership Oath System“ zu beantragen. Paare können sich mit einer solchen Bescheinigung beispielsweise auf städtische Wohnungen bewerben oder auch die Namen ihrer Kinder in ihre Partnerschaftsurkunden eintragen lassen.
Eine langsame Entwicklung
Japan engagiert sich heute zwar schon deutlich mehr für gleichgeschlechtliche Paare als noch vor ein paar Jahren, aber es ist dennoch nach wie vor das einzige Land der G7, das gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht auf nationaler Ebene anerkennt.
Im Jahr 2021 entschied das Bezirksgericht von Sapporo, dass das Versäumnis der Regierung, die Gesetze zur Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe zu ändern, gegen das Recht auf Gleichheit verstößt.
Im letzten Juni wiederum entschied das Bezirksgericht von Osaka, dass das Verbot der gleichgeschlechtliche Ehe in Japan nicht gegen die Verfassung verstößt.
Es gibt keine einheitlichen Regelungen zu LGBTQ-Partnerschaften
Jede Gemeinde entscheidet für sich, wie es auf Verwaltungsebene mit sexuellen Minderheiten umgeht. Bisher hatten neun Präfekturen ein Partnerschaftssystem für sexuelle Minderheiten eingeführt: Aomori, Akita, Ibaraki, Tochigi, Gunma, Mie, Osaka, Fukuoka und Saga.
Tokyo ist mit über vierzehn Millionen Einwohnenden mit Abstand das bevölkerungsreichste Gebiet in Japan, das ein solches System für sexuelle Minderheiten einführt.
Die Stadtverwaltung hat Mitte Oktober damit begonnen, Anträge auf Ausstellung einer Partnerschaftsurkunde entgegenzunehmen. Diese Anträge können auch online gestellt werden.