In den letzten Monaten haben die Fälle an sexueller Gewalt lauf offiziellen Stellen in Japan zugenommen. Experten haben dabei jedoch gewarnt, dass die Dunkelzahlen noch viel höher sind. Eine Umfrage bestätigt jetzt die Sorge, denn nur wenige Opfer melden die Übergriffe.
Die Organisation Spring, die sich für Opfer von sexueller Gewalt einsetzt, führte zwischen August und September eine Umfrage unter 5.899 Opfern durch. Die Mehrheit der Befragten waren mit 96,4 Prozent Frauen und es war möglich mehrere Antworten anzugeben. Als häufigste Form der sexuellen Gewalt gaben 63,9 Prozent an, dass sie bekleidet ungewollt angefasst wurden.
Täter sind oft Personen aus dem Umfeld
Als Gegenstück wurden 34,6 Prozent der Befragten unter der Kleidung begrabscht. 31,3 Prozent gaben an, dass ihnen Geschlechtsorgane oder andere Körperteile gegen ihren Willen gezeigt wurden. Bei 21,3 Prozent kam es zu unerwünschten sexuellen Handlungen, wie das Eindringen in Mund, Vagina und Anus. Weitere Formen von sexueller Gewalt, wie ungewolltes Küssen oder Masturbieren in der Nähe der Opfer, wurden unter Sonstiges erfasst und von 14,7 Prozent angegeben.
Bei den Tätern gaben 34 Prozent an, dass sie von Eltern, Verwandten oder anderen Bekannten belästigt wurden. In Bezug auf die Form der Übergriffe lag die Zahl bei direkten sexuellen Handlungen hingegen bei 59 Prozent. Bei Kindern im Alter von 12 Jahren oder jünger, welche die gleiche Art der Übergriffe erlitten, stieg die Zahl sogar auf 80 Prozent an.
Zu der Verarbeitung der Übergriffe erklärten 47,9 Prozent der Befragten, dass sie gleich nach dem Vorfall erkannt haben, dass es sich um sexuellen Missbrauch handelte. 52 Prozent erkannten hingegen nicht sofort, was passiert war. Es dauerte dabei durchschnittlich sieben Jahre, bis sie den Missbrauch akzeptierten. Bei 34,8 Prozent dauerte es sogar acht Jahre oder mehr.
Kaum Anzeigen und noch weniger Schuldsprüche
Experten haben schon lange darauf hingewiesen, dass Opfer von sexueller Gewalt Schwierigkeiten haben die Übergriffe zu erkennen, vor allem wenn sie die Täter kennen. Ein großer Machtunterschied kann dazu führen, dass Opfer die Situationen auch ohne Zwang oder Gewalt ertragen.
In solchen Fällen wird dann von einem Entrapment Missbrauch gesprochen, unter den auch Fälle unter starkem Alkoholeinfluss fallen. Opfer fühlen sich in diesen Situationen schuldig und erkennen erst spät den eigentlichen Missbrauch.
Von allen Befragten gaben am Ende 10,9 Prozent an, dass sie Experten oder Selbsthilfegruppen aufgesucht haben. Nur 15,1 Prozent meldeten Übergriffe der Polizei, wobei jedoch nur sieben Prozent auch akzeptiert wurden. Bei lediglich 0,7 Prozent kam es dann auch zu einem Gerichtsverfahren mit einem Schulspruch.
Umfrage soll bei Gesetzesänderung helfen
Die Ergebnisse der Umfrage wurden am 20. November bei einer Konferenz im Oberhaus von Azusa Saito von der Mejiro University vorgetragen. Sie erklärte dabei, dass besonders Kinder oft nicht verstehen, was mit ihnen passiert ist. Dazu kommt noch die weiterhin verbreitete Ansicht, dass sexueller Missbrauch nur plötzlich auf der Straße passiert und nicht durch jemanden, den man kennt.
Die Gruppe plant dazu die Ergebnisse dem Experten-Panel des Justizministeriums zu übergeben, welches die Diskussion über die Änderungen des Strafgesetzbuchs vorantreibt. Es soll dabei vor allem der nicht einvernehmliche Geschlechtsverkehr in Bezug auf Sexualverbrechen allgemein strafbar werden. Als Grundlage der Debatte dienten allerdings reale Klagen von sexueller Gewalt. Die Umfrage könnte nun helfen auch Opfer einzubeziehen, die von der Justiz nicht erfasst werden.
Rechtslage bei sexueller Gewalt ist schwierig
Jun Yamamoto, repräsentativer Direktor von Spring, erklärte, dass sie ein Gesetz wollen, dass sich auch auf die Realität von sexuellem Missbrauch bezieht, der versteckt ist und nicht bis zur Justiz gelangt. Er möchte dabei eine Gesellschaft schaffen, in der man der Stimme von Opfern vertraut.
Zurzeit ist nach dem japanischen Gesetz eine Anklage wegen Vergewaltigung bis zu zehn Jahre nach der Tat möglich. Andere Formen von sexueller Gewalt haben hingen nur eine Frist von sieben Jahren. Es kommt deswegen immer wieder vor, dass Opfer die Täter nicht belangen können, da die Fälle schon zu lange zurückliegen. Aber auch die Fristen zum Ausführen von Klagen und zur Aufbewahrung von Beweisen seien ein Problem.
Während eine Anklage schon an sich nicht einfach ist, ist ein Schuldspruch noch schwieriger. Es muss von den Opfern eindeutig beweisen werden, dass die nicht eingewilligte Handlung durch einen Angriff oder Einschüchterung erfolgte. Da bei vielen Fällen Opfer jedoch aus Angst sich nicht wirklich gewehrt haben und auch nicht eingeschüchtert wurden, wird ein Schuldspruch abgelehnt.