In den letzten Wochen sorgte ein Straßenrowdy in der Präfektur Ibaraki und der Umgebung für ordentlichen Ärger. Allerdings nahm die Polizei ihn dank einer Dashcam fest, nachdem er einen Fahrer eines anderen Wagen schlug. Nun droht ihm jedoch eine weitere Anklage, die ihn vermutlich noch größere Problem einhandelt.
Die Polizei von Ibaraki gab am Sonntag bekannt, dass sie gegen den 43-jährigen Fumio Miyazaki eine weitere Anklage für Einschüchterung einreichten. Bis jetzt steht der Mann schon wegen fahrlässigen Fahren demnächst vor Gericht. Die neue Anzeige bringt dabei ein ganz neues Licht in den Fall.
Mögliche Verbindung zu weiteren Vorfällen
Es ist nämlich äußerst selten, das ein Straßenrowdy neben fahrlässigen Fahren zusätzlich noch wegen Einschüchterung noch eine Anklage erhält. Da das Vergehen unter das allgemeine Strafgesetzbuch fällt und nicht die Straßenverkehrsordnung droht ihn deswegen nun eine weitaus härtere Strafe bei einem Schuldspruch. Der Anwalt von Miyazaki und er selbst äußerten sich zu der neuen Anklage noch nicht.
Die Anklage ist dazu nicht unberechtigt. Fumio Miyazaki fuhr am 10. August nicht nur gefährlich Auto, er stoppte ebenfalls einen anderen Fahrer in der Moriya Raststätte auf dem Joban Expressway in Obaraki. Anschließend brachte er den Fahrer zum Aussteigen und schlug ihm mehrmals so fest ins Gesicht, dass das Opfer Verletzungen davon trug. Dank Aufnahmen von der Dashcam konnte die Polizei Miyazaki identifizieren, ausfindig machen und festnehmen.
Nach wie vor gibt Miyazaki den Tatbestand der Körperverletzung zu. Allerdings streitet er weiter ab, dass er ein Straßenrowdy ist. Dass er Täter in weiteren Vorfällen von gefährlichen Fahren in Shizuoka und Aichi war, verneint er gleichermaßen. Die Polizei geht jedoch vom Gegenteil aus, da der Wagen in allen Fällen den von Miyazaki sehr ähnlich ist. Ob er wirklich der Täter ist, sollen die laufenden Untersuchungen klären. Im schlimmsten Fall kommen auf ihn jedoch noch weitere Anklagen dazu.
Quelle: JP