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HomeNachrichten aus JapanTokyo Bezirksgericht hebt Freispruch für Arzt im Fall von sexueller Belästigung auf

Patientin wurde nach Operation belästigt

Tokyo Bezirksgericht hebt Freispruch für Arzt im Fall von sexueller Belästigung auf

Vor einigen Monaten sorgte ein Gerichtsurteil in Tokyo für Empörung. Ein Arzt, der wegen sexueller Belästigung von einer Patientin angeklagt wurde, erhielt einen Freispruch. Das Bezirksgericht von Tokyo hat das Urteil nun aufgehoben und den Arzt doch noch schuldig gesprochen.

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Am Montag entschied das Gericht, dass der 44 Jahre alte Arzt doch nicht unschuldig ist und hob ein Urteil von Februar 2019 offiziell auf. Ihm wird vorgeworfen eine Patientin nach einer Operation im noch betäubten Zustand sexuell angegriffen zu haben. Der Vorfall soll sich bereits im Mai 2016 ereignet haben, als die Frau in einem Krankenhaus im Adachi Bezirk von Tokyo wegen Krebs in der rechten Brust behandelt wurde.

Frau hat nicht halluziniert

Der Angeklagte war zu dem Zeitpunkt nicht fest angestellt, sondern nur als Teilzeitkraft in dem Krankenhaus. In dem ersten Urteil wurden die Vorwürfe mit dem Argument entkräftet, dass das verabreichte Anästhetikum zu Halluzinationen führen kann. Es wurde demnach davon ausgegangen, dass die Frau sich den Übergriff nur eingebildet hatte.

Das Gericht entschied nun jedoch zugunsten des Opfers und verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Sie gaben an, dass es sehr schwierig sei, den psychischen Zustand der Frau als etwas Halluzinatorisches zu bezeichnen. Das Anästhetikum könne zwar wirklich die Wahrnehmung beeinflussen, aber in der Krankenakte der Frau waren von den Ärzten keine Anzeichen für ein Delirium eingetragen worden.

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Des Weiteren schickte sie direkt nach der Operation noch eine Nachricht auf ihrem Handy an einen Freund, in der sie sofort von dem Übergriff durch den Arzt berichtete. Es wäre sehr unwahrscheinlich, dass sie das in ihrem angeblichen Delirium hätte machen können. Das sieht das Gericht genauso. Selbst wenn sie durch die Narkose noch betäubt war, hätte sie laut dem Richter auf keinen Fall halluziniert.

Arzt legt Widerspruch ein

Zusätzlich gibt es für den Doktor noch einen weiteren erdrückenden Beweis. Es wurden an der Stelle, wo der Arzt die Frau angefasst hatte, DNA-Spuren gefunden. Sie sind zu groß, um versehentlich entstanden zu sein. Das würde nur die Aussage von der Frau weiter untermauern und somit den Schuldspruch rechtfertigen.

Der Arzt stimmte dem Schuldspruch nicht zu und legte noch am selben Tag eine Berufung ein. Auf einer anschließenden Pressekonferenz gab er an, dass er sehr wütend sei, dass der Richter keine faire Entscheidung getroffen habe. Der Arzt bleibt dabei, dass er die Frau nicht angefasst hat und er unschuldig ist.

MS

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