Die Verwaltung der Präfektur Tokyo hat angekündigt, dass sie Ausländer:innen ab Oktober erlauben wird als Kosmetiker:innen im Rahmen einer nationalen Regelung zu arbeiten.
Geplant ist, dass ausländische Staatsbürger:innen mit einem Studierendenvisum ihre Fähigkeiten als Kosmetiker:innen und Stylisten an einer japanischen Kosmetikschule unter Beweis stellen müssen, damit sie bis zu fünf Jahre in dieser Branche arbeiten dürfen, um Erfahrungen zu sammeln. Eine Verlängerung der Arbeitserlaubnis nach diesen fünf Jahren ist allerdings nicht vorgesehen.
„Japans Schönheitsindustrie ist die Beste der Welt“
Auf einer Pressekonferenz sagte Tokyos Gouverneurin Yuriko Koike: „Japans Schönheitsindustrie ist die Beste der Welt. Ich möchte, dass sie die fortschrittlichen Techniken und die Gastfreundschaft, die sie in Tokyo erlernen, mit der Welt teilen.“
Ab dem 1. Oktober dürfen ausländische Studierende, die die Qualifikationsanforderungen erfüllen, mit einem Visum für „bestimmte Aktivitäten“ in Salons arbeiten. Das Visum wird im Rahmen des sogenannten nationalen strategischen Sonderzonenprogramms der japanischen Regierung erteilt.
Behörde soll ausländische Kosmetiker:innen im Auge behalten
Mit diesem Programm soll das regionale Wirtschaftswachstum unterstützt werden.
Im August plant Tokyo eine Unterstützungs- und Aufsichtsorganisation für ausländische Kosmetiker:innen einzurichten, die neben Hilfe insbesondere Kontrollen durchführen soll.