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Transgender in Japan – Kritik an bisheriger Gesetzgebung zu Geschlechtsangleichung

Damit Transgender in Japan ihr registriertes Geschlecht ändern können, müssen sie sich zunächst einer Geschlechtsangleichung unterziehen. Dies wird vielfach kritisiert.

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Seit 2003 können Transgender-Personen in Japan ihr bei der Geburt festgestelltes Geschlecht in sämtlichen Unterlagen ändern, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine dieser Bedingungen ist das Fehlen funktionierender Geschlechtsorgane durch operative Geschlechtsangleichung.

Bei einer von der Japan Federation of Bar Associations veranstalteten Fachkonferenz in Tokyo geriet diese Vorschrift in Kritik. Denn viele Experten stellen die Notwendigkeit einer geschlechtsangleichenden Operation für alle Menschen mit einer Geschlechtsdysphorie in Frage. Diese Störung tritt auf, wenn Menschen darunter leiden, dass ihr erlebtes Geschlecht nicht mit dem biologischen übereinstimmt.

Zu den Kritikern gehört auch der Psychiater Katsuki Harima, ein Mitglied der Japanese Society of Gender Identity Disorder. Er meinte, es gebe unter allen Betroffenen einige Menschen, die einer solchen Operation bedürfen. Allerdings sollte nicht jeder, der sein Geschlecht offiziell ändern möchte, dazu verpflichtet sein einen solchen Eingriff vornehmen zu lassen, wenn er nicht körperlich unter der Diskrepanz zwischen biologischem und erlebtem Geschlecht leide.

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Psychotherapeutin Shoko Sasaki fügte hinzu, dass eine geschlechtsangleichende Operation die Geschlechtsidentität eines Betroffenen nicht zwingend stabilisiere und bezog sich dabei auf einen Transmann, der unsicher war, ob er sich solchen einem Eingriff unterziehen sollte. Der Mann begründete dies mit dem Umstand, dass eine Geschlechtsangleichung nur begrenzt Erfolge erzielen kann.

Diese Meinung teilt auch der Transmann Fumino Sugiyama, der Japan in der Vergangenheit im Frauen-Fechten vertrat. Sugiyama setzt sich für sexuelle Minderheiten ein und spielte eine wesentliche Rolle bei der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Japan. Sein Geschlecht kann er jedoch bisher nicht offiziell ändern lassen, da er noch innere Geschlechtsorgane besitzt, die er nicht entfernen lassen möchte.

2015 besuchten nach Angaben der Japanese Society of Psychiatry and Neurology 22.435 Transgender medizinische Einrichtungen in Japan. Etwa 20 Prozent ließen ihr Geschlecht in den Unterlagen ändern.

Die Weltgesundheitsorganisation verfasste 2014 gemeinsam mit anderen Institutionen ein Statement, in dem sie die Geschlechtsangleichung als Voraussetzung für die offizielle Geschlechtsänderung unter anderem als wider die Menschenwürde bezeichneten.

In vielen Ländern der Welt können Transgender bereits ihr Geschlecht und ihren Namen offiziell ändern, ohne dass sie davor geschlechtsangleichende Behandlungen vollziehen müssen. Das gilt auch in Deutschland. Hier müssen zwei unabhängige Gutachter bestätigen, dass der/die Betroffene schon seit mindestens 3 Jahren das ernsthafte Bedürfnis verspürt sein Geschlecht zu ändern und dies wahrscheinlich auch noch länger anhält. Aufgrund von Protokollen und einem abschließenden Gutachten der Psychologen entscheidet dann ein Gericht, ob die offizielle Geschlechtsänderung gestattet wird.

In anderen Ländern, wie zum Beispiel Dänemark, bedarf es sogar nicht einmal mehr einer solchen psychologischen Diagnose.

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