Das Kernkraftwerk in Ikata, Präfektur Ehime, darf seinen Betrieb wieder aufnehmen. Das entschied das Oberste Gericht von Hiroshima.
Die Justiz hat damit die einstweilige Verfügung gegen das Kraftwerk aufgehoben. Diese wurde vom Obersten Gericht ursprünglich im Januar 2020 erlassen, um den Reaktor Nr. 3 außer Betrieb zu nehmen. Anwohner hatten in Hinblick auf mögliche weitere Naturkatastrophen Bedenken geäußert. Außerdem sollte an dieser Stelle eine Anti-Terror-Einrichtung gebaut werden.
Betreiber des Kernkraftwerks legte Berufung ein
Diese Bedenken wies das Gericht jetzt zurück, nachdem der Betreiber des Kernkraftwerks, Shikoku Electric Power Co Einspruch eingelegt hatte. Die Entscheidung zugunsten des Unternehmens fiel am 18. März. Der Betreiber plant nun, den Reaktor Ende Oktober wieder zum Laufen zu bringen.
Shikoku Electric argumentierte, dass vom Kraftwerk innerhalb eines Radius von zwei Kilometern keine Gefahr für die Natur ausgehe. Die Möglichkeit eines Ausbruchs des Vulkans Mount Aso, etwa 130 Kilometer vom Kernkraftwerk entfernt, sei „winzig“. Richter Kunihiko Yokomizo akzeptierte diese Darstellung.
Anwohner tragen Beweislast
Im Januar 2020 hatte das Gericht Shikoku Electrics aufgefordert nachzuweisen, dass es „keine Risiken gibt“. Die neue Entscheidung besagt, dass die Anwohner die Beweislast für die Risiken, die von der Atomanlage ausgehen, tragen. Sie müssen nun abwägen, ob sie gegen das Urteil Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen wollen.
Die einstweilige Verfügung hatten drei Anwohner einer Insel in der Seto-Binnensee eingereicht, die etwa 50 Kilometer vom Kraftwerk Ikata entfernt liegt.