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Unternehmen in Japan müssen bei Stellenausschreibungen bald mögliche Versetzungen angeben

Japanische Unternehmen müssen ab nächstem April bei Stellenausschreibungen darüber informieren, ob ein Arbeitnehmer versetzt werden kann und ob es zu Änderungen bei der Arbeitsbelastung kommen könnte.

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Der Rat für Arbeitspolitik hat am 24. Mai einen Gesetzesentwurf gebilligt, mit dem das Arbeitsministerium verhindern will, dass neue Mitarbeiter wegen einer Versetzung oder unerwarteter Aufgaben kündigen.

Ministerium reagiert auf Kritik

Nach dem Gesetz zur Beschäftigungssicherheit sind Unternehmen und Personalvermittler bereits verpflichtet, in ihren Stellenausschreibungen die Beschäftigungsbedingungen anzugeben.

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Das Gesetz wurde allerdings als zu vage kritisiert, da zum Beispiel nicht ausdrücklich ein Zeitraum für die angeführten Arbeitsbedingungen angeben werden muss.

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Dies führt häufig dazu, dass neue Mitarbeiter auf einmal versetzt werden, oder Aufgaben übernehmen müssen, die in der Stellenausschreibung nicht aufgeführt wurden.

Unternehmen müssen Kriterien für eine Vertragsverlängerung offenlegen

Mit der Änderung müssen die Angebote eine Änderung des Arbeitsortes und den Inhalt der Aufgaben auflisten. Zudem werden Unternehmen verpflichtet, die Kriterien für eine Vertragsverlängerung und die maximale Anzahl einer Verlängerung für Mitarbeiter mit befristeten Verträgen angeben.

Studien zeigen immer wieder, dass immer mehr Arbeitnehmer in Japan nicht versetzt werden wollen. Versetzungen sind für Unternehmen üblich und werden oft als Karriereleiter angesehen. Sie führen allerdings immer wieder dazu, dass Familien auseinandergerissen werden.

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