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Duty-Free-Einkäufe

Apple muss in Japan 14 Milliarden Yen Steuern nachzahlen

Die japanische Niederlassung von Apple muss 14 Milliarden Yen (ca. 98 Millionen Euro) Steuern nachzahlen, da Verkäufe von iPhones und anderen Produkten an ausländische Händler ohne Verbrauchssteuer getätigt wurden.

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Laut des Tokyo Regional Taxation Bureau hat das Unternehmen rund 140 Milliarden Yen (ca. 984 Millionen Euro) durch steuerfreie Verkäufe an Händler verdient. Es ist nicht die erste Untersuchung des Unternehmens in Japan.

Apple Produkte in Japan günstiger

Steuerfreie Einkäufe sind nur innerhalb von sechs Monaten für Menschen aus dem Ausland erlaubt und gelten nur für Souvenirs oder Waren des täglichen Bedarfs, die mit ins Ausland genommen werden. Obwohl Produkte, die zum Wiederverkauf gekauft werden, der Besteuerung unterliegen, liegt es im Ermessen der Geschäfte, die Art der Einkäufe zu bestimmen.

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Japans Steuerbehörde begann im vergangenen Jahr mit ihren Ermittlungen gegen Apple und stieß auf mehrere ungewöhnliche Transaktionen, darunter einen Touristen, der in einem Apple Store mehrere hundert Geräte kaufte.

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Einige Produkte, darunter auch iPhones, sind in Japan günstiger als im Ausland. Die Steuerbehörde vermutet, dass die Wiederverkäufer versuchen, das Zollsystem auszunutzen, in dem sie Touristen animieren, die Produkte für sie zu kaufen, um so die Verbrauchssteuer zu umgehen.

Im Juni erließ die Steuerbehörde bereits eine Verwaltungsanweisung an Kaufhäuser, in dem sie den ordnungsgemäßen Verkauf von Produkten verlangte, nachdem einige Fälle von Großeinkäufen von Kosmetika zum Zweck des Weiterverkaufs bekannt geworden waren.

In einem Fall hat eine Gruppe von sieben chinesischen Touristen Luxusartikel im Wert von 7,7 Milliarden Yen (ca. 54 Millionen Euro) gekauft, um sie dann in China weiterzuverkaufen.

Zollfrei Einkaufen bald nur noch für wenige Ausländer möglich

Obwohl die Verfahren zur Steuerbefreiung im April 2020 in Japan digitalisiert wurden und die Passdaten und Kaufbelege der Kunden von Duty-Free-Artikeln an die nationale Steuerbehörde übermittelt und mit dem Zoll geteilt werden, ist es für die Geschäfte zu einer Belastung geworden, zu beurteilen, ob ihre Einkäufe die Anforderungen erfüllen.

Um diesen Aufwand zu verringern, plant die japanische Regierung ab April 2023 den Kreis derjenigen, die zollfrei einkaufen können, auf Besucher mit Kurzzeitvisa sowie auf diplomatische und offizielle Visa zu beschränken.

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