Die Japan Business Federation (Keidanren) fordert die Unternehmen dazu auf, die Kürzung oder Abschaffung von „Ehegattenzulagen“ für verheiratete Mitarbeitende in Erwägung zu ziehen.
Die diesbezügliche Forderung ist Teil eines Berichtsentwurfes des Keidanren-Sonderausschusses für Management und Arbeitspolitik, der den Managern bei den Tarifverhandlungen im nächsten Frühjahr als Leitfaden dienen soll.
Kinderzulagen und Grundlöhne sollen erhöht werden
In dem Berichtsentwurf heißt es: „Es ist zu hoffen, dass die Unternehmen die Erhöhung der Grundgehälter fortsetzen und gleichzeitig das Ziel und die Rolle solcher Erhöhungen überdenken“.
Die Unternehmen, die sich für eine Abschaffung oder Kürzung der Ehegattenzulagen entscheiden, sollen die dadurch frei werdenden Mittel in eine Erhöhung der Kinderzulagen oder eine Aufstockung des Grundlohns investieren.
Die Ehegattenzulage
Die Ehegattenzulage wird zumeist nur dann gewährt, wenn der Ehepartner der arbeitnehmenden Person jährlich 1,03 Millionen Yen (etwa 7300 Euro) oder weniger verdient. An dieser Stelle wird häufig auch von der „1,03 Millionen Yen Wand“ gesprochen.
Viele teilzeitbeschäftigte Frauen sehen sich daher dazu gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, um ihr Einkommen extra niedrig zu halten.
In dem nun erstellten Entwurf wird darauf hingewiesen, dass die Zunahme der nicht regulär Beschäftigten einer der Gründe dafür sei, dass die Durchschnittslöhne in Japan seit den 1990er Jahren kaum gestiegen sind. An dieser Stelle wird vor allem auf die Frauen und auf die älteren Menschen verwiesen.
Außerdem würde laut des Berichtsentwurfs die Praxis der Arbeitnehmenden, ihre Arbeitszeit zu kontrollieren, um Anspruch auf Ehegattenzuschüsse zu haben, noch zusätzlich zur Trägheit der Lohnerhöhungen beitragen.