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HomeNachrichten aus JapanWirtschaftKeidanren fordert Sorgfaltspflicht bei Menschenrechten von seinen Mitgliedern

Unternehmen sollen auf ihre Lieferketten achten

Keidanren fordert Sorgfaltspflicht bei Menschenrechten von seinen Mitgliedern

Japans größter Wirtschaftsverband Keidanren will von seinen Mitgliedern eine Sorgfaltspflicht bei Menschenrechen fordern, um sicherzustellen, dass ihre Geschäfte nicht mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung stehen.

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Der Wirtschaftsverband will dafür seine „Corporate Behaviour Charter“ überarbeitet und verbindliche Richtlinien für seine Mitglieder festlegt, und eine Klausel hinzufügt, die besagt, dass die Mitgliedsunternehmen die Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Menschenrechte ordnungsgemäß erfüllen werden.

Keidanren wird Unternehmen auffordern, bei Verstößen sofort etwas zu unternehmen

Keidanrens Charta wird die Unternehmen auffordern, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und im Falle von Verstößen unverzüglich etwas zu unternehmen.

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Die Due-Diligence-Prüfung von Menschenrechtsverletzungen ist eine Maßnahme, mit der sichergestellt werden soll, dass alle Geschäftstätigkeiten, bei denen ein hohes Risiko von Menschenrechtsverletzungen besteht, überprüft werden und Verbesserungen vorgenommen werden, wenn eine Verletzung bestätigt wird.

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Sie ist nach dem Due-Diligence-Verfahren benannt, das bei der Bewertung von Vermögenswerten im Rahmen einer Akquisition durchgeführt wird.

Verbraucher üben Druck aus

Seit dem vergangenen Jahr sind Geschäftstätigkeiten, die von Verstößen gegen die Menschenrechte profitieren, unter Beschuss geraten, da Verbraucher einen immer größeren Druck erzeugen.

Im Januar dieses Jahres setzten die USA die Einfuhr von Baumwollhemden von Uniqlo aus, weil sie Baumwolle aus der  Region Xinjiang in China enthalten. Das Unternehmen hat daraufhin im April angekündigt, auf Baumwolle aus der Region zu verzichten.

Auch andere japanische Firmen haben bereits reagiert und die Zusammenarbeit mit chinesischen Partnern gestoppt, die Uiguren zur Arbeit zwingen.

Seit Mitte der 2010er-Jahre verlangen einige Länder, darunter auch Deutschland, eine Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.

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