Anzeige
HomeNachrichten aus JapanZahlreiche Schulen in Japan fallen nicht unter die Verordnung gegen heimliche Aufnahmen

Juristen fordern einheitliche Gesetze für alle Präfekturen

Zahlreiche Schulen in Japan fallen nicht unter die Verordnung gegen heimliche Aufnahmen

Heutzutage gibt es die winzigsten Kameras, die sich einfach in alltäglichen Gegenständen verstecken lassen. So sind heimliche Aufnahmen von Menschen, überwiegenden Frauen, leider mittlerweile nichts Neues mehr. Umso schockierender ist allerdings, dass es in 16 Präfekturen Japans für Schulen und Büros keine Verordnungen gegen solche Aufnahmen gibt.

Anzeige

Zu dem Ergebnis kam eine Untersuchung der Mainichi Shimbun, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Allgemein gibt es in Japan keine allgemeinen Verordnung gegen heimliche Aufnahmen. Aus dem Grund ist die Gesetzeslage von Präfektur zu Präfektur anderes. Polizisten müssen demnach die Situation je nach Region anderes behandeln und manchmal Fälle komplett fallen lassen.

LESEN SIE AUCH:  Beamter des Obersten Gerichtshofs filmt Frau in ihrer Wohnung

Die Mainichi Shimbun untersuchte alle Verordnung zur Verhütung von Belästigungen in Bezug auf heimliche Fotografien. Ebenfalls befragten sie die Polizei nach den aktuellen Bedingungen, wenn die Verordnungen undeutlich sind. In allen Verordnungen gibt es zwar einen Abschnitt, der Fotografien an öffentlichen Orten und Fahrzeugen verboten sind, allerdings lassen sie Interpretationsfreiraum. So fallen Schulen und Arbeitsstätten nicht darunter, da sie nicht als öffentliche Räume gelten.

25 Präfekturen besitzen deswegen zusätzlich Absätze zu den Verordnungen. Sechs beziehen sich nur auf Umkleideräume und Badezimmer. Bei 16 gibt es hingegen keine Erweiterung, die Schulen und Arbeitsplätze schützt. Polizisten müssen deswegen kreativ sein, bei Fällen von heimlichen Aufnahmen.

Anzeige

So deklarieren sie Schulen und Arbeitsstätte ebenfalls als öffentliche Orte, indem sie mit den öffentlichen Festivals oder Sporttagen augmentieren. Als öffentlichen Ort bezeichnet das Oberste Gericht nämlich nur Orte, an denen eine große Anzahl von Menschen ohne weiteres kommen und gehen kann.

Verschiedene Strafen bei gleicher Tat

Manchmal gibt es jedoch Fälle, wo selbst das nicht funktionierte. Die Polizei versucht aus dem Grund gleichermaßen auf die Reglung gegen Voyeurismus im Gesetz für geringe Straftaten zurückzugreifen. Über die Verordnung erhalten Täter jedoch maximal 30 Tage Haft oder eine Geldstrafe von 82,54 Euro.

In Tokyo drohen im Vergleich unter der gleichen Gesetzeslage bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe von 8.256 Euro. Juristen fordern deswegen schon lange, dass es eine allgemeine Änderung im Strafgesetzbuch und es eine landesweite Regulierung gib. Die verschiedenen Gesetzeslagen stellen zumindest ein großes Problem dar.

Reglungen für Wohnungen ebenfalls mangelhaft

Wie wichtig die landesweite Änderung ist, zeigt ein Fall aus Akita. Eine Junior High School entließ diesen Juni einen Teilzeitlehrer, nachdem er heimlich zwei Lehrerinnen unter den Rock fotografiert hatte. Während der Bildungsausschuss der Präfektur schnell reagierte, konnte die Polizei nicht viel machen. Aufgrund der Gesetzeslage gilt der Klassenraum nicht als öffentlicher Raum und sie mussten die Anklage gegen den Mann fallen lassen.

Die uneinheitliche Gesetzeslage betrifft dabei nicht nur Schulen, sondern ebenfalls die privaten Räumlichkeiten. Tokyo und 17 weitere Präfekturen besitzen Verordnungen gegen geheime Aufnahmen in Privatwohnungen, 26 jedoch nicht. Drei beziehen sich dazu nur auf das Badezimmer und die Toilette im Haus. Allerdings gibt es wohl schon Einsicht bei einigen. Laut Mainichi überlegen 14 Präfekturen sich mit dem Problem zu beschäftigen. Es kann also sein, dass es in der Zukunft doch noch zu Anpassungen kommt.

Quelle: MS

Google News button
Anzeige
Anzeige